Unberechtige Abbuchung vom Konto?

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Es fehlt Geld auf Ihrem Konto? Es gab eine unrechtmäßige Abbuchung, die Sie selbst nicht beauftragt haben? Sie sollen Kreditkartenumsätze bezahlen, die sich gar nicht veranlasst haben?
Dann wurden Sie möglicherweise Opfer eines Phishing-Angriffs.

Unter Umständen können Sie den Schaden noch abwenden und Ihr Geld wieder bekommen!

Kreditkarte zu unrecht belastet?

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In 3 Schritten gehen wir Ihr Problem an:

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Sie entscheiden: Wenn Sie mich mandatieren möchten, erfassen wir zusammen den Sachverhalt detailliert und ich leite alles Notwendige für Sie in die Wege.

Unbekannte Abbuchung retten

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FAQ: Die häufgsten Fragen meiner Mandanten

Das kann unterschiedliche Gründe haben:

Möglicherweise handelt es sich um eine Lastschrift, die vergessen oder bereits widerrufen wurde. Es kann sich auch (selten) um ein Bankversehen handeln.

Der häufigste Fall dürfte sein, dass Kriminelle am Werk sind, man spricht dann von „Phishing„. Darunter versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner, als z.B. die eigene Bank oder Sparkasse auszugeben.

Ziel des Betrugs ist es, unter anderem an persönliche Zugangsdaten zu kommen. Die Gutgläubigkeit der Opfer wird ausgenutzt, um Sicherungssysteme des Online-Bankings zu umgehen. Dann wird das verfügbare Guthaben auf ein Konto der Betrüger überwiesen.

Das ist durchaus möglich. Es wird aber nicht von alleine zurückkommen. Sie werden sich darum kümmern müssen. Das heißt, sie werden jemanden engagieren müssen, der sich damit auskennt und dann für Ihr Recht und Ihr Geld kämpft.

Es muss geprüft werden, gegen wen ein Vorgehen möglich ist und Sinn macht, wer also überhaupt der Anspruchsgegner ist. Dafür sollte im ersten Schritt der Zahlungsempfänger ermittelt werden.

Falls das nicht möglich ist, müssen andere Wege erwogen werden. Üblicherweise fordert man den Anspruchsgegner dann zunächst außergerichtlich zur Zahlung auf. Löst das nicht das Problem, bleibt grundsätzlich nur die gerichtliche Durchsetzung, also eine Klage.

Hektik ist nicht geboten (und hilft auch nicht weiter). Aber das Thema sollte zügig angegangen werden, weil es rechtliche Fristen gibt, die eine Anspruchsdurchsetzung erschweren oder unmöglich machen können. Den Kopf in den Sand zu stecken, wird nicht helfen.

Das ist ganz unterschiedlich. Es gibt sehr zügige Erfolge binnen weniger Wochen, aber auch Gerichtsverfahren, die durchaus ein bis zwei Jahre dauern können, im Einzelfall sogar noch länger.

Ich rechne nach dem Gesetz über Rechtsanwaltsgebühren (RVG) ab. Für die Höhe der Gebühren ist der Streitwert maßgeblich, daher lassen sich Kosten nicht allgemein und ohne genaue Informationen zum konkreten Sachverhalt erklären.

Für verständliche und ausführliche Erläuterungen empfehle ich Ihnen die Website der Bundesrechtsanwaltskammer, vor allem die Informationen für Verbraucher unter dem Menüpunkt „Service“.

Grundsätzlich enden gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Kostenentscheidung oder einer Kostenregelung. Dabei werden die erstattungsfähigen Kosten in aller Regel nach dem Prozesserfolg verteilt:

  • Wer zu 100 % gewinnt, muss nichts bezahlen
  • Wer vollständig verliert, bezahlt alles.

Bei einem Vergleich wird normalerweise eine Quote, gemessen am Verhandlungsergebnis, gebildet. Da bei Einreichung einer Klage das Ergebnis nicht sicher vorhergesehen werden kann, spricht man vom Prozesskostenrisiko. Dieses Risiko sichert eine Rechtsschutzversicherung ab, sofern man eine abgeschlossen hat und die Versicherung die Kostenübernahme zusagt.

Mit welchen Ausgaben man für Anwalt, Gericht und Gegenanwalt schlimmstenfalls rechnen muss, können Sie mit einem Prozesskostenrechner ermitteln. Solche finden Sie im Internet, wenn Sie diesen Begriff in einer Suchmaschine eingeben.

Ich reiche eine Klage ein. Das ist ein Schriftsatz, in dem alle wesentlichen Informationen enthalten sein müssen. Gleichzeitig muss ein Gerichtskostenvorschuss einbezahlt werden, den entweder die Rechtsschutzversicherung oder Sie selbst aufbringen.

Dann ordnet das Gericht mit einer ersten Verfügung in der Regel ein schriftliches Vorverfahren an, das heißt es werden Fristen für Schriftsätze gesetzt und ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Dieser Termin findet normalerweise 6 bis 12 Monaten nach Klageeinreichung statt. Dieser Termin führt dann entweder zu einer gütlichen Lösung (einem Kompromiss, juristisch „Vergleich“) oder zu einem Urteil.

Der unterlegenen Seite steht dann die Möglichkeit offen, Berufung einzulegen, was zu einer Überprüfung des Urteils durch das Berufungsgericht führt. In seltenen Fällen kommt es sogar zu einer Revision. Die allermeisten Gerichtsverfahren enden aber in der ersten oder zweiten Instanz.

Ob Sie selbst zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht erscheinen müssen, steht nicht fest. Sie haben immer das Recht zu erscheinen, aber nur ausnahmsweise die Pflicht dazu. Das passiert dann, wenn das Gericht Ihr persönliches Erscheinen anordnet. Ansonsten ist es Ihre freie Entscheidung.

Was ist Phishing eigentlich?

Beim sogenannten Phishing wird die E-Mail-Absenderadresse oder der SMS-Versand von Banken oder Finanzdienstleistern vorgetäuscht. Ziel ist es, die Zugangsdaten zum Online-Banking zu erschleichen, ohne dass der Adressat merkt, dass die Nachricht gar nicht von seiner Bank oder Sparkasse stammt.

Entweder werden die Zugangsdaten direkt per E-Mail bei den Kunden abgefragt oder ein in der E-Mail angegebener Link führt auf eine gefälschte Website, auf der Sie Anmeldedaten und Passwort eingeben müssen. Diese Daten werden dann dann unberechtigte Personen weitergeleitet.

Die Empfänger der Mails können auf den ersten Blick oft nicht erkennen, ob es sich um eine Nachricht ihrer Bank oder Sparkasse oder um einen Betrugsversuch handelt. Der Betreff (zum Beispiel „Ihre Überweisung“) wird so gewählt, dass Empfänger neugierig werden, die E-Mail öffnen und die gewünschten Daten angeben.

Tipp: Keine Bank oder Finanzdienstleister versendet E-Mails, in denen Sie aufgefordert werden, Ihre Anmeldedaten einzugeben.

Zur Zeit werden häufig digitale Giro- oder Kreditkarten betrügerisch zu einer fremden Google- oder Apple-Wallet hinzugefügt.

Eine andere Variante sind sogenannte Banking-Trojaner. Diese E-Mails enthalten einen Link oder eine angehängte Datei, wodurch beim Anklicken Schadsoftware auf dem Rechner oder mobilen Endgerät des Empfängers installiert wird. Die Schadsoftware täuscht beispielsweise eine Eingabemaske der Hausbank vor und greift die eingegebenen Daten ab.

Es gibt auch Phishing-Angriffe, die dem Kunden vortäuschen, er müsste seine Freigabe-App (z.B. VR SecureGo plus oder S-pushTAN) aktualisieren, um sie vor Sperrung zu schützen. Hierzu werden Phishing-SMS und -E-Mails versendet, die angeblich von einem Volksbank-Team oder von „der Sparkasse“ versendet werden. Darin behaupten die Betrüger, dass die Legitimation für die Nutzung der Apps „VR SecureGo plus“ oder „S-pushTAN“ bald ablaufe.

Um eine Sperrung abzuwenden, sollen die Bankkunden sich mit Ihren OnlineBanking-Daten auf einer Seite einloggen, die in der Nachricht verlinkt ist. Bei der verlinkten Seite handelt es sich um eine Phishing-Seite.

Wie kann ich mich vor Phishing schützen?

Typische Mermale von Phishing-E-Mails:

Geben Sie nie vertrauliche Zugangsdaten ein, wenn Sie per E-Mail oder SMS dazu aufgefordert werden! Keine Bank oder Kartenanbieter würde so vorgehen.

Wenn Sie aufgefordert werden, einen Link zu aktivieren, sehen Sie sich die URL-Adresse (nicht den Link-Text) an! Phishing-Websites haben eine ähnliche URL-Adresse wie die Bank, aber eben nicht die gleiche. In manchen Browsern wird Ihnen z.B. die Ziel-URL unten Links im Fenster angezeigt, wenn Sie mit der Maus über einen Text-Link fahren (nicht klicken).

Meine Tipps für Sie:

Gehen Sie sensibel mit Ihren Daten im Internet und in sozialen Medien um. Nutzen Sie eine verschlüsselte Verbindung (zum Beispiel SSL-Standard) und meiden Sie Websites, die über keine solche SSL-Verschlüsselung verfügen. Halten Sie das Betriebssystem, den Virenschutz und die Firewall auf dem neuesten Stand.

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Schnelle Hilfe bei Phishing und Kontobetrug

Rechtsanwalt Dr. Held

Seit 10 Jahren beschäftige ich mich als Rechtsanwalt mit Problemen rund um das Bankkonto. Weil ich auf diese Fragen spezialisiert bin, darf ich seit 2017 den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ führen.

Ich betreue bundesweit Gerichtsverfahren, um für meine Mandanten das Beste herauszuholen. Mit Konflikten wegen Abbuchungen, die Sie gar nicht selbst beauftragt und freigegeben haben, kenne ich mich aus!

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